Unterstütze uns mit einem Mikro-Betrag für die ZPÜ!

9. Dezember 2022

Es gibt eine – unserer Meinung nach – nicht mehr ganz zeitgemäße Gebühr dein SHIFTPHONE betreffend, die die Nutzung privater Überspielungsrechte regelt. Bislang haben wir beim Verkauf unserer Geräte diese Gebühr für Privatkopievergütung nicht berücksichtigt und müssen diese nun nachzahlen. Das kann dir ganz egal sein, denn diese Gebühr ist ja nicht dein Verschulden. Solltest du aber denken: „7 EUR habe ich gerne für euch übrig! Wie kann ich helfen?“ Dann findest du am Ende des Artikels zwei Ideen hierzu. Möchtest du tiefer einsteigen und mehr darüber erfahren, was es mit der ZPÜ auf sich hat und inwiefern uns bzw. dich das betrifft, dann folgen hier einige weitere Informationen:

Wenn jemand ein SHIFTPHONE oder auch unser neues SHIFT13mi kauft, dann sind im Kaufpreis dieses Gerätes bereits Lizenzgebühren enthalten, zu deren Abgabe wir verpflichtet sind. Auf unserer Startseite findet sich folgende Grafik, in der aufgeschlüsselt ist, wie wir mit den uns zur Verfügung stehenden Geldern umgehen. Hier gibt es den Punkt Abgaben, Zertifizierungen und Gewährleistungen. Dieser nicht gerade kleine Posten beinhaltet u. a. Nutzungsgebühren für 3G, 4G, WLAN-Technologien oder auch die Verwendung diverser Abspielcodecs.

Es ist unglaublich, wer alles was vom Kuchen abhaben will. Erst kürzlich informierte uns die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) darüber, dass wir für jedes verkaufte Gerät (Smartphones und Tablets) einen ZPÜ-Beitrag zwischen 6 EUR und 7 EUR zu zahlen haben. Und das selbstverständlich auch rückwirkend für jedes seit 2019 verkaufte SHIFT-Gerät. Die ZPÜ ist ein Zusammenschluss von neun deutschen Verwertungsgesellschaften, von denen die GEMA vermutlich den höchsten Bekanntheitsgrad einnehmen dürfte. Sinn und Zweck dieser Zentralstelle ist die sogenannte Privatkopievergütung. Hierbei geht es darum, den Rechteinhabern einen Ausgleich dafür zu gewähren, dass der Gesetzgeber unter anderem gem. § 53 Abs. 1 UrhG unter den dort bestimmten Bedingungen einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch sowie gem. §§ 60a bis 60f UrhG zur Nutzung in Wissenschaft und Bildung in dem in den Vorschriften vorgegebenen Umfang erlaubt.

Bereits im Jahr 2020 hat die Bitkom in einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage festgehalten, dass Verbraucher kaum noch ein Interesse an Privatkopien haben. Wozu auch? Sämtliche Inhalte – in welcher Form auch immer – lassen sich über diverse Streaminganbieter legal konsumieren. Dies geschieht über attraktive Abo-Konditionen, die den Aufwand von Privatkopien schlichtweg uninteressant machen.

Auch an dieser Stelle erklären sich die Preise unserer Produkte ein Stück weit. Ein deutscher Smartphone-Hersteller zu sein ist kostspielig. Andere Hersteller verlagern ihre Firmensitze bewusst in Regionen, in denen Steuerabgaben und andere Gebühren möglichst gering ausfallen. Uns hingegen ist es wichtig, auch in Form von Steuergeldern und anderen Abgaben einen Teil zum Miteinander unserer Gesellschaft beizutragen. Schön wäre dann allerdings, wenn sich Sinn und Mehrwert dieser Abgaben einfacher erschließen ließe.

Für uns steht jedoch fest, dass wir die Preise unserer Geräte nicht anheben werden, auch nicht für die ZPÜ. Im Gegenteil: Gerade in Krisenzeiten ist es wichtig, dass Nachhaltigkeit weiterhin bezahlt und unterstützt werden kann.

Sollte es euch nun aber in den Fingern jucken und ihr das Bedürfnis verspüren, uns mit der ZPÜ-Gebühr für euer Gerät unter die Arme greifen zu wollen, dann freuen wir uns natürlich über eure Unterstützung. Folgendes könnt ihr tun, um uns eure Hilfe zukommen zu lassen:

Überweist einen Geldbetrag in beliebiger Höhe an folgendes Bankkonto:
DE87 8409 4754 0401 3075 68
Verwendungszweck: ZPÜ-Gebühr

Hierbei handelt es sich nicht um eine Spende, sondern um eine nachträgliche Zahlung für die oben genannte Gebühr. Daher ist es wichtig, dass im Überweisungstext ZPÜ-Gebühr als Verwendungszweck angegeben ist. So kann unser Steuerbüro die ZPÜ-Gebühr korrekt verbuchen.

Alternativ könnt ihr euch natürlich auch einfach in unserem Shop umschauen. Durch den Verkauf von Zubehör- oder Lifestyleartikeln wie unsere SHIFTjars, die SHIFTlights oder Ähnliches generieren wir Einnahmen, die die ZPÜ-Gebühr abdecken. Vielleicht findet sich ja noch ein passendes Weihnachtsgeschenk für eine liebe Person in eurem Bekanntenkreis. 🙂

Dazu hast du was zu sagen? Schreib‘ uns!

Möchtest du uns deine Meinung, Ideen oder Anregungen zu diesem Artikel zukommen lassen? Dann schreib uns gerne an blog@shift.eco. Wenn Du konkrete und persönliche Fragen, z. B. zu deinem Gerät hast, die sich nicht auf den Blog-Artikel beziehen, nutze bitte unser Support-Formular, damit wir dir bestmöglich helfen können.

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